Corona-FAQs

Haben Sie Fragen und Anliegen zum Thema Corona und Impfung? Die häufigsten Fragen und Antworten haben wir bereits für Sie zusammengestellt.

1. Welche Covid-Impfungen werden in der Praxis durchgeführt?

Gemäß der aktuell geltenden STIKO-Empfehlung führen wir Erst- und Zweitimpfungen sowie die Boosterimpfungen (1., 2. und 3. Auffrischungsimpfung, s. Punkte 6 / 7) durch.

2. Kann ich mein Kind in der Praxis impfen lassen?

Wir impfen in unserer Praxis Kinder ab einem Alter von 12 Jahren, sofern der Kinderarzt keine Impfungen vornehmen kann.

3. Wie bekomme ich einen Impftermin?

Sofern Impfstoff verfügbar ist und Impftermine frei sind, ist die Onlineterminierung auf unserer Homepage www.aerztehaus-drensteinfurt.de freigeschaltet. So können Sie ganz bequem mit Ihrem Computer, Laptop oder Smartphone selbst einen Termin zur Impfung buchen. Wir bitten Sie, die entsprechenden Hinweise bei der Buchung zu beachten.

Selbstverständlich können Sie auch einen Termin telefonisch, per Mail oder in der Sprechstunde buchen. Wegen des hohen Anfragenaufkommens kann es dabei zu zeitlicher Verzögerung kommen.

4. Welche Impfstoffe werden geimpft?

Wir impfen aktuell ausschließlich mit dem an Omikron angepassten bivalenten mRNA Impfstoff (BA.4/BA.5) der Firma BioNTech.

5. Kann ich einen Booster bekommen?

Personen, deren Zweitimpfung mit BioNTech, Moderna oder AstraZeneca mindestens drei Monate zurückliegt, können eine Auffrischungsimpfung erhalten. Personen, die zuvor mit Johnson und Johnson erstgeimpft wurden, sollten nach aktuellem Kenntnisstand bereits nach einem Monat eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten und bekommen dann ebenfalls nach sechs Monaten eine Auffrischungsdosis.

6. Was ist mit den Viertimpfungen (2. Auffrischungsimpfung)?

Die STIKO empfiehlt eine zweite und dritte Auffrischungsimpfung „für besonders gesundheitlich gefährdete bzw. exponierte Personengruppen. Das betrifft: Personen ab 70 Jahren, BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche (…) sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen. Die 2. bzw. 3. Auffrischungsimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die 2. bzw. 3. Auffrischungsimpfung frühestens nach 6 Monaten erhalten.

Termine für die Auffrischungsimpfungen können Sie bequem online, telefonisch oder persönlich in der Praxis vereinbaren.

Jetzt Termin ganz bequem online vereinbaren

Erst- und Zweitimpfung Auffrischungsimpfung